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Guten Tag |
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Ab dem 11. Mai sind Sportaktivitäten wieder möglich, wenn auch noch mit gewissen Einschränkungen. Diese Lockerungen sind erfreulich, sind aber erst ein kleiner Schritt zurück zum Normalbetrieb. Die Umsetzung der Regeln ab 11. Mai sind mit einigen Fragen und grossem Aufwand verbunden.
Wir unterstützen den Sport auch in dieser Phase. Informationen und Hilfestellungen finden Sie in diesem Newsletter und auf unserer Webseite. Wir wünschen allen einen sportlichen und gesunden Mai. Freundliche Grüsse Sportamt des Kantons Zürich |
» Lockerungen im Sport - Gut zu wissen |
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Soforthilfe für den Sport
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Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat 2 Mio. Franken Soforthilfe für Sportvereine und weitere Non-Profit-Organisationen im Sport bereitgestellt. Bisher sind 76 Gesuche aus 17 Sportarten beim Sportamt eingegangen. Das Sportamt nimmt Gesuche voraussichtlich noch bis Ende Juni entgegen. |
» Mehr Infos » Übersicht Finanzhilfen für den Sport und Gesuchsformular |
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Schutzkonzepte der Sportarten |
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Jeder Sportverband ist aufgefordert ein Schutzkonzept zu erstellen. Dieses zeigt auf, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen Sporttrainings im Breiten- und Leistungssport wieder stattfinden können. Eine Sportart darf erst betrieben werden, wenn sie über ein durch den Bund plausibilisiertes Schutzkonzept verfügt. |
» Plausibilisierte Schutzkonzepte |
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Schutzkonzepte Sportinfrastruktur
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Ab dem 11. Mai dürfen Sportanlagen wieder in Betrieb genommen werden. Für jede Sportanlage gilt es ein Schutzkonzept zu erstellen. Nützliche Informationen und gute Beispiele sind auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Sportämter (ASSA) zu finden. Die Schutzkonzepte der Sportanlagen müssen keiner Behörde vorgelegt werden, es ist keine Bewilligung nötig. |
» FAQ ASSA » Informationen für Hallen- und Freibäder |
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Wiedereröffnung Fitnesscenter
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Fitnesscenter dürfen ihren Betrieb ab 11. Mai wieder aufnehmen unter Beachtung der spezifischen Schutzmassnahmen. Insbesondere ist Gruppenunterricht nur mit maximal 5 Personen möglich (1 Trainer/in, 4 Teilnehmende). |
» Schutzkonzept Fitnesscenter |
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Wiedereröffnung Volksschule und freiwilliger Schulsport
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Ab dem 11. Mai findet der Präsenzunterricht an Volksschulen teilweise wieder statt. Lager, Projekttage und Ausflüge sind bis zu den Sommerferien, freiwillige Schulsportkurse mindestens bis 8. Juni nicht erlaubt. Die Handhabung der kantonalen Beiträge für freiwillige Schulsportkurse ist noch in Prüfung, weitere Informationen dazu folgen. |
» Information Volksschulamt |
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J+S-Beiträge
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Der Bundesrat hat an seiner Pressekonferenz vom 29. April zugesichert, dass die Ausfälle der J+S-Beiträge durch eine Erhöhung der Schlusszahlung kompensiert werden. Zudem sind die Minimalbedingungen für J+S-Kurse herabgesetzt worden, so dass alle Aktivitäten, die stattfinden, von J+S subventioniert werden. |
» FAQ Jugend+Sport |
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